E-Bikes brauchen keine Versicherung? Im Gegenteil. Jeder E-Bike-Fahrer benötigt neben einer Versicherung auch eine Zulassung. Warum die meisten E-Bike-Fahrer trotzdem weder Zulassung noch Versicherung haben, verraten wir Ihnen im Folgenden.

Inhalt
  1. E-Bikes und Pedelecs – was macht den Unterschied?
  2. E-Bike Versicherung – was ist Pflicht?
  3. Für jeden Bedarf das richtige E-Bike gibt es bei Orbisana
  4. E-Bikes und Versicherungen: Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Lesedauer 8 Minuten
 

E-Bikes und Pedelecs – was macht den Unterschied?

Wenn wir umgangssprachlich E-Bike sagen, meinen wir in der Regel ein Pedelec. Oft werden die beiden Begriffe als Synonym verwendet, die unterscheiden sich jedoch deutlich. Das sind die richtigen Definitionen:

E-Bike: Ein E-Bike ist ein Elektrofahrrad, dass auch fährt, wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Es wird auch als S-Pedelec oder Speed-Pedelec bezeichnet und gilt genaugenommen als Kleinkraftrad. Durch den Motor kann eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreicht werden. Für ein solches E-Bike ist eine Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Fahrer benötigen mindestens einen Mofa-Führerschein. Der Begriff E-Bike wird auch als Oberbegriff verwendet und umfasst alle Arten von Elektrofahrrädern.

Pedelec: Ein Pedelec ist das, was die Menschen meist umgangssprachlich als E-Bike bezeichnen. Die meisten Menschen nutzen Pedelecs, nicht zulassungspflichtige E-Bikes. Diese können mit der Hilfe eines Motors bis zu 25 km/h Geschwindigkeit erreichen. Die Leistung des Motors darf 250 Watt nicht überschreiten. Es ist möglich schneller zu fahren, aber nur mit der Hilfe des eigenen Kraftaufwandes. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt der Motor den Fahrer nicht mehr. Eine Anfahr- oder Schiebehilfe ohne Kraftaufwand bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ist erlaubt.

Orbisana bietet eine Vielzahl an Elektrofahrrädern mit bis zu 25 km/h an. Hier ist für jeden Bedarf das Richtige mit dabei.
 

E-Bike Versicherung – was ist Pflicht?

Die meisten Menschen entscheiden sich für ein Pedelec, dass keine Zulassung oder einen Mofa-Führerschein erfordert. Ein solches E-Bike mit einem unterstützenden Motor bis 25 km/h und einer Maximalleistung von 250 Watt erfordert weder eine Kfz-Haftpflicht noch ein Mindestalter. Auch eine Helmpflicht gibt es nicht. Ein solches E-Bike wird rechtlich gesehen wie ein Fahrrad behandelt.

Aus Sicherheitsgründen wird der Helm jedoch dringend empfohlen. Und auch wenn Pedelec Versicherungen keine Pflicht sind, sollten Sie Ihre bestehenden Versicherungen vor dem Kauf eines Elektrorads prüfen. Sowohl der Wert des Rades als auch mögliche Schäden, die bei einem möglichen Unfall entstehen, sollten durch Ihre Versicherungen abgedeckt werden.

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Für jeden Bedarf das richtige E-Bike gibt es bei Orbisana

E-Bikes und Versicherungen: Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Es gibt keine Pflichtversicherungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie sich ohne Versicherungsschutz auf Ihr neues Elektrofahrrad schwingen sollten. Immerhin sind die E-Bike Kosten nicht gering und das Risiko eines Verlusts oder eines Schadens am Fahrrad sollte bestenfalls durch eine Versicherung abgedeckt werden. Auch ob Schadensansprüche im Falle eines Unfalls durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind, sollten Sie prüfen.

In der Regel sind Fahrräder – und dazu zählt auch das Pedelec – mit der Hausratsversicherung gegen Diebstahl versichert. Allerdings nur, wenn das E-Bike aus dem verschlossenen Keller oder der Garage entwendet wurde. Wird das E-Bike unterwegs geklaut, greift die Hausratsversicherung nicht.

Kontaktieren Sie am besten Ihre Versicherung, wenn Sie einen solchen Verlust zusätzlich absichern möchten. Bei vielen Versicherungen ist das gegen einen Aufpreis möglich. Alternativ können Sie auch eine separate Fahrradversicherung abschließen. Diese kann auch für Reparaturkosten einspringen – was bei dem Neukauf von teuren Ersatzteilen wie einem Fahrradakku sinnvoll sein kann.

Eine Haftpflichtversicherung ist wichtig – nicht nur für E-Bike-Fahrer. Ganz unabhängig vom E-Bike sollte Jeder eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung greift beispielsweise, wenn Sie ein parkendes Auto beschädigen.

Für zusätzlichen Schutz können Sie eine Ausfalldeckung abschließen. Diese greift, wenn Ihr Fahrrad beschädigt wird, der Schadensverursacher aber selbst keine Haftpflichtversicherung hat und den Schaden nicht bezahlen kann. Die Ausfallversicherung springt dann ein und deckt diese Lücke.

Ist ihr Versicherungsschutz komplett, können Sie sorglos auf das E-Bike steigen und schöne Ausflüge in die Natur, zum Supermarkt oder zu Freunden genießen. Entdecken Sie jetzt die vielfältige Auswahl moderner Elektrofahrräder und Zubehörteile bei Orbisana.
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